Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen
Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Tübingen, gültig ab 01.09.2024.
Beförderungsentgelte
Tarif | Beschreibung | Entgelt |
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Grundentgelt | Für die Inanspruchnahme | 5,00 € je Fahrt |
Werktage 06:00–22:00 |
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Nachttarif (22:00–06:00) sowie Sonn- & Feiertage |
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Wartezeiten | 0,10 € je 9,47 Sek. (38,00 € pro Stunde) | |
Großraumzuschlag | Fahrzeuge ab 6 Sitzplätzen | 7,50 € je Fahrt |
Bestimmungen
Schaltung des Fahrpreisanzeigers: Bei Anfahrten bleibt der Fahrpreisanzeiger außer Betrieb. Bei der Aufnahme des Fahrgastes wird der Fahrpreisanzeiger auf die entsprechende Preisstufe geschaltet und bleibt bis zum Ende der Fahrt unverändert.
Geltungsbereich: Die Entgelte gelten für Fahrten innerhalb des Landkreises Tübingen. Für Fahrten darüber hinaus können Entgelte frei vereinbart werden.
Sondervereinbarungen: Möglich bei z. B. Mindestfahrtenzahlen; bedürfen der Genehmigung durch das Landratsamt.
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 01.06.2022.
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