Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen

Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Tübingen, gültig ab 01.09.2024.

Beförderungsentgelte

Tarif Beschreibung Entgelt
Grundentgelt Für die Inanspruchnahme 5,00 € je Fahrt
Werktage 06:00–22:00
  • Rundfahrt / Preisstufe 1: 2,10 € je km (0,10 € je 47,62 m)
  • Zielfahrt / Preisstufe 2: 2,70 € je km (0,10 € je 37,04 m)
Nachttarif (22:00–06:00) sowie Sonn- & Feiertage
  • Rundfahrt / Preisstufe 3: 2,30 € je km (0,10 € je 43,48 m)
  • Zielfahrt / Preisstufe 4: 2,90 € je km (0,10 € je 34,48 m)
Wartezeiten 0,10 € je 9,47 Sek. (38,00 € pro Stunde)
Großraumzuschlag Fahrzeuge ab 6 Sitzplätzen 7,50 € je Fahrt

Bestimmungen

Schaltung des Fahrpreisanzeigers: Bei Anfahrten bleibt der Fahrpreisanzeiger außer Betrieb. Bei der Aufnahme des Fahrgastes wird der Fahrpreisanzeiger auf die entsprechende Preisstufe geschaltet und bleibt bis zum Ende der Fahrt unverändert.

Geltungsbereich: Die Entgelte gelten für Fahrten innerhalb des Landkreises Tübingen. Für Fahrten darüber hinaus können Entgelte frei vereinbart werden.

Sondervereinbarungen: Möglich bei z. B. Mindestfahrtenzahlen; bedürfen der Genehmigung durch das Landratsamt.

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 01.06.2022.

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