Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen

Diese Seite enthält die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Tübingen, gültig ab dem 01.09.2024.

Beförderungsentgelte

Tarif Beschreibung Entgelt
Grundentgelt Für die Inanspruchnahme 5,00 € je Fahrt
Tarif an Werktagen (06:00 bis 22:00 Uhr)
  • Rundfahrt/Preisstufe 1: 2,10 € je km (0,10 € je 47,62 m)
  • Zielfahrt/Preisstufe 2: 2,70 € je km (0,10 € je 37,04 m)
Nachttarif (22:00 bis 06:00 Uhr, sowie Sonn- und Feiertage)
  • Rundfahrt/Preisstufe 3: 2,30 € je km (0,10 € je 43,48 m)
  • Zielfahrt/Preisstufe 4: 2,90 € je km (0,10 € je 34,48 m)
Wartezeiten 0,10 € je 9,47 Sek. (38,00 € pro Stunde)
Großraumzuschlag Fahrzeuge ab 6 Sitzplätzen 7,50 € je Fahrt

Bestimmungen

Schaltung des Fahrpreisanzeigers

Bei Anfahrten bleibt der Fahrpreisanzeiger außer Betrieb. Bei der Aufnahme des Fahrgasts wird der Fahrpreisanzeiger auf die entsprechende Preisstufe geschaltet und darf bis zum Ende der Fahrt nicht umgeschaltet werden.

Geltungsbereich

Die festgelegten Entgelte gelten für Fahrten innerhalb des Landkreises Tübingen. Bei Fahrten darüber hinaus können die Entgelte frei vereinbart werden.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen sind zulässig, wenn bestimmte Bedingungen wie Mindestfahrtenzahlen eingehalten werden. Diese Vereinbarungen bedürfen der Genehmigung durch das Landratsamt.

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 01.06.2022.