Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Tübingen, gültig ab 01.09.2024.

Transparente Tarife – und mit unserem Preisrechner erhalten Sie zusätzlich garantierte Online-Festpreise inkl. PDF-Rechnung.

Beförderungsentgelte

Tarif Beschreibung Entgelt
Grundentgelt Für die Inanspruchnahme 5,00 € je Fahrt
Werktage 06:00–22:00
  • Rundfahrt / Preisstufe 1: 2,10 € je km (0,10 € je 47,62 m)
  • Zielfahrt / Preisstufe 2: 2,70 € je km (0,10 € je 37,04 m)
Nachttarif (22:00–06:00) & Sonn-/Feiertage
  • Rundfahrt / Preisstufe 3: 2,30 € je km (0,10 € je 43,48 m)
  • Zielfahrt / Preisstufe 4: 2,90 € je km (0,10 € je 34,48 m)
Wartezeit 0,10 € je 9,47 Sek. (≈ 38,00 € pro Stunde)
Großraumzuschlag Fahrzeuge ab 6 Sitzplätzen 7,50 € je Fahrt

Bestimmungen

Fahrpreisanzeiger: Bei Anfahrten außer Betrieb; bei Fahrgastaufnahme auf Preisstufe schalten und bis Fahrtende unverändert lassen.

Geltungsbereich: Entgelte gelten innerhalb des Landkreises Tübingen. Für Fahrten darüber hinaus sind freie Vereinbarungen zulässig.

Sondervereinbarungen: Z. B. bei Mindestfahrtenzahlen möglich; genehmigungspflichtig durch das Landratsamt.

Hinweis Online-Festpreis: Die im Preisrechner ausgewiesenen Festpreise sind verbindlich und können vom behördlichen Taxitarif nach unten abweichen (z. B. Tagesaktion/Online-Rabatt).

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